Istanbul Post

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Die Woche vom 3. bis zum 10. Juli 2026

Die Woche endet mit einer Operation gegen den Stadtbezirk Çankaya in Ankara, bei der eine Korruptionsuntersuchung wieder mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung verbunden wurde. Der Bezirksbürgermeister und 37 weitere Personen sollen festgenommen werden. Ankara als Austragungsort des NATO-Gipfels stand ohnehin im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Das wichtigste Ergebnis ist vermutlich, dass er ohne Eklat durchgeführt werden konnte. Dies kann man wiederum nicht vom Korruptionsprozess bei der Metropole Istanbul behaupten, deren erster Prozessabschnitt beendet wurde, ohne dass der Hauptangeklagte und Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu die Gelegenheit zur Verteidigung erhielt.

NATO 3.0 und die Türkei

Etwas Neues wurde nicht vom NATO-Gipfel am 7./8. Juli in Ankara erwartet. Gleichwohl wird immer wieder von einer „NATO 3.0“ – also einer dritten Generation gesprochen. So muss man bei der Bewertung wohl auf kurzfristige Aspekte und langfristige achten. Kurzfristig war ein Gradmesser, ob Präsident Trump teilnehmen würde. Und ob es bei seiner Teilnahme zu einem neuen Eklat käme oder nicht. Langfristig geht es um eine Verschiebung der Gewichte im Bündnis. Der Konsens, dass Europa mehr Verantwortung übernehmen soll, wird fortgesetzt. Strittig bleibt die Kostenfrage. Ob mehr Leistung auch automatisch mehr Kosten bedeutet, ist eine müßige Frage. Natürlich lassen sich Ressourcen besser einsetzen. Der Weg führt über mehr Kooperation zwischen den Mitgliedern. Doch diese auf den ersten Blick einfache Lösung erweist sich bei näherem Hinsehen als recht komplex.

Im Hinblick auf die kurzfristige Erwartung kann der Gipfel aus europäischer Sicht wohl als Erfolg bewertet werden. Präsident Trump hat teilgenommen und ein großer Eklat konnte vermieden werden. Aus der Sicht von Staatspräsident Erdoğan besonders befriedigend dürfte die hohe Wertschätzung gewesen sein, die ihm Trump zuteilwerden ließ. Dieser erklärte, er sei nur wegen seinem Freund Erdoğan überhaupt angereist. Außerdem kündigte er die Freigabe des Verkaufs von Jet-Motoren für das türkische Kampfflugzeug Kaan an. Was den Kauf von F35 Kampfjets angeht, blieb sich Trump treu. Bei seiner Ankunft erklärte er, dass er sich für den Verkauf an die Türkei entschieden hätte. Bei seiner Abreise sagte er, er habe sich noch nicht entschieden. Und jeder weiß: er kann es gar nicht allein entscheiden. Ohne eine Zustimmung des Kongresses, der die Freigabe an konkrete Bedingungen geknüpft hat, ist der Verkauf nicht möglich. Dazu muss sich die Türkei von dem aus Russland gekauften S400 Flugabwehrsystem trennen. Dabei wird in Ankara nach einer Formel gesucht, der auch Russland zustimmen kann. Zurzeit gilt ein Verkauf an einen der Golfstaaten als Lösungsfavorit.

Eine andere Frage in türkischem Interesse ist, wie die Verbindung zwischen NATO und EU sein wird. Wird die EU stärker in die NATO eingebunden, so könnte dies die Position der Mitgliedsländer schwächen, die nicht EU-Mitglied sind.

Für manche Beobachter des Gipfels galt das Verteidigungsforum unmittelbar vor dem Gipfel als die spannendste Veranstaltung. Mit Freude wurde dabei in Ankara die Position Trumps aufgenommen, dass es unter Verbündeten keine Sanktionen geben dürfe. Dies betrifft zum einen die USA selbst, aber auch die EU-Staaten, die immer wieder Sanktionen gegen die Türkei verhängt und damit die Beschaffung von Waffensystemen verhindert haben. Und an dieser Stelle kommt wohl auch eines der Probleme bei er Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Rüstungsindustrie ins Spiel. Die Türkei hat in den letzten Jahrzehnen massiv in Forschung, aber auch in den Aufbau von Produktionskapazitäten auf diesem Gebiet investiert. Dies macht sie zu einem attraktiven Partner innerhalb der NATO. Zugleich zeigen jedoch die zum Teil fortbestehenden Sanktionen, dass einzelne Mitgliedsländer politische Entscheidungen Ankaras nicht hinnehmen wollten. Bei einer vertieften Zusammenarbeit entsteht eine Abhängigkeit für alle beteiligten Partnern. So führte der Ausschluss der Türkei aus dem F35 Programm dazu, dass kurzfristig Alternativen für die Teile gefunden werden mussten, die die Türkei produzieren sollte. Für die Türkei wiederum ergibt sich das Risiko, dass wenn sie ihre Forschungsergebnisse in gemeinsame Unternehmungen einbringt, bei deren Scheitern diesen Forschungsvorsprung verlieren könnte.

Die nationale Souveränität und die Rechtsstaatlichkeit

Die Berichterstatter des Europaparlaments gehören in Regierungskreisen der Türkei seit jeher zu den wenig beliebten Personen. Nachdem jedoch das Europaparlament dazu aufgerufen hat, gegen Schlüsselpersonen undemokratischer Entwicklungen in der Türkei Sanktionen zu verhängen und Justizminister Gürlek als Beispiel heranzog, hat sich der Ton verschärft. Kurz vor dem Ende der ersten Verhandlungsrunde im Verfahren um Korruptionsvorwürfe bei der Metropole Istanbul griff Justizminister Gürlek den Berichterstatter Amor frontal an:

„Die Gerichtsverfahren der Türkei richten sich nicht nach den politischen Agenden, ideologischen Erwartungen oder Lobbyaktivitäten ausländischer Parlamentarier, sondern nach der Verfassung, den Gesetzen, der Beweislage in den Akten und dem Ermessen unabhängiger Gerichte. Niemand kann den türkischen Gerichten drohen oder ihnen Vorschriften machen; niemand kann versuchen, laufende Gerichtsverfahren zu beeinflussen, die türkische Justiz unter Druck zu setzen oder sich in die inneren Angelegenheiten unseres Landes einzumischen. Wir werden keiner politischen Agenda Raum geben, die sich gegen unsere nationale Souveränität, unsere Justizorganisation und unseren Rechtsstaat richtet.“

Im Grunde lässt sich diese Position auf zwei Argumente reduzieren: (1) Die Justiz in der Türkei ist unabhängig und muss darum vor jeglicher Einflussnahme geschützt werden. (2) Der Versuch der Einflussnahme ist eine Missachtung der nationalen Souveränität der Türkei.

Nun gibt es einigermaßen objektive Kriterien, nach denen die Unabhängigkeit einer Justiz bewertet werden kann. Naheliegend wäre es, die Einschätzungen der Venedig Kommission zu Rate zu ziehen. Sie ist ein Beratungsgremium des Europarates, dem auch die Türkei angehört. Und diese Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Unabhängigkeit der türkischen Justiz erheblich eingeschränkt ist. Und der Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates ist in dieser Form auf dem Stand des 19. Jahrhunderts. Denn mit ihrer Mitgliedschaft im Europarat ist die Türkei Verpflichtungen eingegangen, die der nationalen Souveränität Grenzen setzen.

Die Würde des Gerichts

Die erste Verhandlungsphase im Prozess um Korruptionsvorwürfe bei der Metropole Istanbul wurde abgeschlossen. Der Hauptangeklagte und Oberbürgermeister Istanbuls Ekrem İmamoğlu ist dabei der einzige, dem das Recht auf eine Verteidigung abgesprochen wurde. Bereits zu Verfahrensbeginn hatte es Diskussionen über die Entscheidung des Gerichts gegeben, İmamoğlu als letzten der Angeklagten das Wort zur Verteidigung zu erteilen. Bei der Verhandlung am 8. Juli gab ihm das Gericht eine Redezeit von acht Stunden. Als er widersprach und mehr Redezeit verlangte, wurde er des Saales verwiesen und beschlossen, seine Verteidigung als „erfolgt“ zu bewerten, ohne dass er zu Wort gekommen ist.

Rein praktisch stellt sich die Frage, wie angesichts einer Anklageschrift von mehr als 10.000 Seiten mit hunderten von Vorwürfen eine Redezeit von acht Stunden angemessen sein kann. Auf der anderen Seite kann die Entscheidung auch als Indiz dafür betrachtet werden, dass das Gericht die Verteidigung von Ekrem İmamoğlu für unerheblich für das Verfahren betrachtet. In diesem Fall stellt sich dann jedoch die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gerichtsverfahren im engeren Sinne handelt. Zudem handelte es sich um den zweiten Saalverweis gegen İmamoğlu. Ein Gericht kann eine solche Entscheidung treffen, wenn es missachtet wird oder anderweitig eine Fortführung der Verhandlung nicht möglich erscheint. Inwieweit die Aberkennung des Verteidigungsrechts zur Achtung des Gerichts und der Fortführung des Verfahrens beiträgt, bedarf vermutlich keiner weiteren Diskussion.

Das Verfahren wird ab dem 12. August fortgesetzt. Absehbar ist, dass gegen die Entscheidung das Verteidigungsrecht zu entziehen, Einspruch eingelegt wird. Es wird also vermutlich am 12. August zu entscheiden sein, ob und wie Ekrem İmamoğlu sich verteidigen kann.

Das Wüten des eingesetzten Vorsitzenden

Im vergangenen Jahr wurden alle Gliederungen der CHP im Zuge des Parteitagsprozesses neu gewählt. Es gehört zu den Besonderheiten des türkischen Parteienrechts, dass es dem Zentralvorstand freisteht, gewählte Vorstände auf Provinz- und Kreisebene abzusetzen. Der gerichtlich eingesetzte Vorsitzende Kemal Kılıçdaroğlu verfügt über keine Basis in der CHP. Um die Partei unter seine Kontrolle zu bringen, setzt er nun einen Provinzvorstand nach dem anderen ab und setzt kommissarische Vorstände ein. So wenig dies mit innerparteilicher Demokratie zu tun hat, so wenig lässt es sich mit politischen Grundsätzen vereinbaren. Welches Politikverständnis treibt einen Menschen, der versucht, die Führung einer Partei zu erzwingen und dabei Personen absetzt, die im vergangenen Jahr gewählt worden sind? In dieser Woche sind wieder sieben Provinzvorstände abgesetzt worden.

Produktionsrückgang in der türkischen Industrie

Die Wirtschaftsplattform ekonomim berichtet über eine Studie von Finera Veri Araştırma, die ausgehend vom Stichjahr 2024 die Produktionsentwicklung verschiedener türkischer Industriesektoren untersucht hat. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Rückgang der Industrieproduktion vor allem auf eine unzureichende Binnennachfrage zurückgeht.

Bei der Nahrungsmittelindustrie zeigte sich ein Rückgang um 3,1 Prozent, jedoch ab dem zweiten Halbjahr 2025 eine Erholung. Auch bei Elektronik und elektrischen Geräten zeigte sich ab dem zweiten Halbjahr eine Verbesserung der Kapazitätsauslastung, die vor allem auf den Binnenmarkt zurückgeführt wird. Bei der Textilindustrie zeigte sich ein Produktionsrückgang um 6 Prozent, wobei sich im letzten Quartal eine Verbesserung beim Umsatz pro Produktionseinheit zeigte. Demgegenüber mussten Bekleidung und Leder einen Produktionsrückgang von 18 Prozent hinnehmen. Im Metallhauptgewerbe konnte die Produktion 2025 gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, gleichwohl nahmen auch die Importe in diesem Sektor zu. Der Maschinenbau wiederum zeigte einen Produktionsrückgang und eine geringe Binnennachfrage.